Familienrecht
Herr Klein ist seit mehr als 21 Jahren Fachanwalt für Familienrecht. Sein Spezialgebiet sind Ehescheidungen und Regelungen sämtlicher
Trennungs- und Ehescheidungsfolgen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. In dem Bereich verfügt er über großes Fachwissen und langjährige Erfahrung. Oft wird er deshalb mit der Ausarbeitung vorsorgender Eheverträge betraut sowie in Trennungs- und Scheidungsfällen mit dem Aushandeln und der Vorbereitung von Verträgen.
Erbrecht
Im Bereich des Erbrechtes berät er zu Nachfolgeregelungen, auch von Unternehmern, Testamentsgestaltungen und Erbverträgen. Darüber hin aus bietet er Testamentsvollstreckungen und Nachlasspflegschaften an. Ferner wird Rechtsanwalt Michael W. Klein in besonderen zivilrechtlichen Angelegenheiten beauftragt, insbesondere bei schwierigen Vertragsverhandlungen, Vertragsabschlüssen und zur Konfliktbewältigung.
Michael W. Klein
“Ich kann Herrn Klein nur weiter empfehlen. Er hat mich kompetent beraten und mich in meiner Angelegenheit erfolgreich vertreten.”