08/04/2021

Ehevertrag für Unternehmer

Kürzlich wurde nochmals von der obergerichtlichen Rechtsprechung bestätigt, dass ein Unternehmer in einem vorsorgenden Ehevertrag sein Betriebsvermögen aus dem Zugewinn herausnehmen kann. Wichtig ist darüber hinaus aber die weitere Feststellung durch das Gericht: Der Unternehmer hat im Scheidungsfall auch keine Auskunft über sein Betriebsvermögen zu erteilen.

Wenn Ehegatten also in einem wirksamen Ehevertrag den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft dahingehend modifiziert haben, dass das betriebliche Vermögen des Ehemannes bei der Berechnung des Zugewinnausgleiches außer Betracht bleiben soll, hat der andere Ehegatte bezüglich des herausgenommenen Betriebsvermögens, etwa eines bestimmten Unternehmens, keinen Anspruch auf Auskunftserteilung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.1.2020- 8 UF 115/19).

Michael W. Klein
Rechtsanwalt