28/05/2020
Versorgungsausgleich
Das Bundesverfassungsgericht hat am 25.5.2020 eine wichtige Entscheidung zur Aufteilung von betrieblichen Anwartschaften im Scheidungsfall getroffen. Danach ist die Vorschrift des § 17 des Versorgungsausgleichsgesetzes zwar für verfassungskonform erklärt worden. Aber die Gerichte haben darauf zu achten, wie die Anwartschaften letztlich aufgeteilt werden, ob eine „externe Teilung“ vorgenommen werden kann oder nicht. Jedenfalls ist darauf zu achten, dass der Ausgleichswert so festzusetzen ist, dass „übermäßige Transferverluste verhindert“ werden, um wirtschaftliche Nachteile des Ausgleichsberechtigten zu verhindern (BVerfG 1 BvL 5/18).